Auslandszahlungsverkehr im Importgeschäft

In der technischen Abwicklung besteht zwischen nationalem und internationalem Zahlungsverkehr heute kaum noch ein Unterschied. Die Besonderheit des Auslandszahlungsverkehrs liegt lediglich in der Vielzahl von Währungen, die unter bestimmten Bedingungen austauschbar sein müssen. Dafür sorgt ein gut arbeitender Devisenmarkt, an dem sich die Devisenkurse nach Angebot und Nachfrage bilden.

Devisen sind alle Geldersatzmittel, die auf fremde Währung ausgestellt und auch im Ausland zahlbar gestellt sind wie Schecks, Guthaben, Wechsel, Akkreditive. Im Gegensatz dazu sind Sorten Banknoten und Münzen, die auf ausländische Währung lauten.

Sie können Zahlungsaufträge ins Ausland in Euro oder Fremdwährung erteilen. Bei Zahlungen im Wert über 12.500 Euro müssen Sie das Formblatt „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ ausfüllen. Die erste und zweite Ausfertigung des Formblattes reichen Sie dann bei Ihrer Hausbank ein, die dritte bleibt bei Ihnen. Die zweite Ausfertigung des Vordrucks ist für die Deutsche Bundesbank bestimmt, damit sie die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik erstellen kann.
Zur Zahlung eines Inkassobetrages können Sie sich des gleichen Vordrucks bedienen. Im Unterschied zum Überweisungsverkehr ist auf dem Zahlungsauftrag lediglich anstelle des Feldes „Zahlung“ das Feld „Inkasso-Einlösung“ an zu kreuzen und die von der Bank vergebene Inkasso-Nummer einzutragen.

Wenn Sie Ihre Rechnung bar oder per Scheck bezahlen, melden Sie dieses der Deutschen Bundesbank mit dem Formblatt „Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr“.
Im Geschäftsverkehr werden Rechnungen fast ausschließlich im Überweisungsverkehr oder per Scheck bezahlt, wobei der Scheck immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Soweit möglich, können Sie Ihre Auslandszahlungen über ein Postgirokonto abwickeln.

Von diesem können Sie Zahlungen in nahezu alle Länder der Erde in jeder Höhe transferieren und das zu vergleichsweise niedrigen Gebühren. Mit vielen Ländern besteht sogar ein gebührenfreier Überweisungsverkehr von Postgirokonto zu Postgirokonto. Wenn Sie mit einem ausländischen Unternehmen häufig Zahlungen abwickeln, lohnt es sich bestimmt, diese nur über Postgirokonto laufen zu lassen. Die Ersparnisse sind erheblich.
Müssen Sie eine Rechnung in ausländischer Währung bezahlen, tragen Sie das volle Kursrisiko, gegen das Sie sich bei der Bank „kurssichern“ lassen können. Sie verkaufen dabei per Termin zu einem festen Kurs, dem Devisenterminkurs, Ihre Auslandsverbindlichkeit, die Ihnen Ihre Bank bei voraussichtlicher Fälligkeit – vielleicht in fünf Monaten – dann zur Verfügung stellt (siehe auch Kapitel „Absicherung gegen Währungsrisiko“).

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