Außenhandel, und somit das Import-Export- oder Auslandsgeschäft bezeichnet einen spezifischen Teil des Handels, der als Gegensatz des Binnenhandels den Warenverkehr über die Staatsgrenzen umschließt. Die Aufgabe des Außenhandels ist das Angebot und die Nachfrage nach bestimmten Gütern in den verschiedenen Ländern auszugleichen, und durch die internationale Arbeitsteilung den Weltwohlstand zu fördern. Das Ausmaß und die Art des Außenhandels sind von der Außenhandelspolitik des Staates abhängig.
Deutschland verfügt über einen regen Außenhandel, der für das wirtschaftliche Wachstum eine herausragende Stellung einnimmt. In amtlichen Außenhandelsstatistiken wird der Warenverkehr nach Menge und Wert, sowie nach Einkaufs- bzw. Käuferländer ausgewiesen.
Inhaltsverzeichnis
Import und Export von Waren
Güter können über die Grenzen eines Landes entweder importiert (Einfuhr) oder exportiert (Ausfuhr) werden.
Import bzw. Einfuhr von Waren
Import bezeichnet die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen von Wirtschaftseinheiten (Herstellern oder Händlern), die ihren Sitz außerhalb des jeweiligen Landes haben. Import liegt in sämtlichen Fällen unter bestimmten staatlichen Regelungen. Für einige Güter sind Importgenehmigungen einzuholen, da Einfuhrkontingente aufgrund von internationaler Handelsabkommen gelten. In Deutschland ist eine Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) z. B. zum Import von Stahl, Eisen, Textilien und Bekleidungswaren benötigt.
Import wird häufig zollpflichtig erkannt, der Empfänger der Ware muss Zollzahlung leisten, um die Ware ausgehändigt zu bekommen. Durch Erheben von Zöllen wird der heimische Markt vor ausländischer Konkurrenz geschützt. Innerhalb der EU werden keine Zölle mehr erhoben, da die Mitgliedsstaaten eine Zollunion bilden.
Export bzw. Ausfuhr von Waren
Das Gegenteil von Import ist der Export, die Ausfuhr von Waren. Deutschland ist eine der weltweit größten Exportnationen.
Ausfuhrzölle werden heutzutage selten erhoben, da es im Interesse fast jedes Landes ist, mehr Güter an das Ausland zu verkaufen und dadurch mehr Einnahmen erzielen zu können. Die Exportkontrolle wird in meisten Fällen auf Rüstungsgüter eingeschränkt.
Internationale Bedeutung von Auslandsgeschäften
Internationaler Handel führt zu mehr Wirtschaftswachstum, da der Wettbewerb zwischen Herstellern zur Preissenkung führt und die Qualität steigen lässt. Außerdem können die Verbraucher aus einem breiteren Warensortiment wählen. So dient Außenhandel dem Vorteil von allen.
Außenhandel innerhalb der EU
Die Europäische Union als die größte Handelsmacht der Welt wickelt 20 % von der internationalen Handelstätigkeit ab. Ein Stützpfeiler der Gründung der EU war die Unterstützung des freien Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten. Mit der Aufhebung der Handelszölle zwischen den EU-Ländern wurden auch die Zölle für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern vereinheitlicht.
Die EU setzt sich aktiv für die Liberalisierung von weltweiten Ein- und Ausfuhren ein. Die Liberalisierung ermöglicht einen fairen Wettbewerb zwischen den EU-Unternehmen und ihren Konkurrenten aus anderen Ländern. Um die Wirtschaft der Entwicklungsländer zu unterstützen, ist die EU bereit, ihren Markt für deren Exporte ohne Gegenleistung zu öffnen.
In Deutschland spielt der Außenhandel eine bedeutende Rolle. Die deutsche Wirtschaft ist in hohem Maße exportorientiert. Da Deutschland zu den rohstoffarmen Ländern gehört, ist es auf Importe, insbesondere im Energiebereich, angewiesen.
Außenhandelsgeschäfte können von beim zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt angemeldeten Unternehmungen durchgeführt werden. Je nach Größenordnung des Unternehmens wird eine Eintragung ins Handelsregister bei dem zuständigen Amtsgericht benötigt. Gewerbetreibende aus Nicht-EU-Staaten brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung, die eine selbständige gewerbliche Tätigkeit zulässt. Bei der Ausfuhr von Waren soll man einige handelspolitische Maßnahmen beachten. Diese Maßnahmen werden mit Rücksicht auf die außenwirtschaftsrechtlichen Interessen der Staaten festgelegt. Trotz des liberalen Außenwirtschaftsrechts der EU gelten gewisse Exportbeschränkungen, die einer wirksamen Ausfuhrkontrolle Rechnung tragen.
Außenhandel außerhalb der EU
Falls ein Unternehmen Handel mit Ländern außerhalb der EU abwickeln möchte, soll er einem zweistufigen Ausfuhrverfahren folgen. In der ersten Stufe soll eine Ausfuhranmeldung für den Ausführer zuständiger Ausfuhrzollstelle übermittelt werden.
Als erstes soll die Ware elektronisch zur Ausfuhr, also Export angemeldet werden. Die Rahmenbedingungen der Anmeldung werden durch das IT-Verfahren ATLAS gesichert.
Die Internetzollanmeldung kann kostenfrei über die Internetseite des Zolls abgegeben werden. Unternehmen mit einem größeren Umsatz können zielgerechte Soft- und Hardware anschaffen, mit denen Daten unmittelbar mit der Zollverwaltung ausgetauscht werden können. Falls die Firma nicht selbst das IT-Verfahren durchführen kann, ist es möglich einen Dienstleister (z.B. einen Spediteur) zu beauftragen, der die Ausfuhranmeldung elektronisch erstellt. Die Daten über die Exportware werden elektronisch an die deutschen Ausfuhrzollstellen gesendet und der Ausführer erhält ein Ausfuhrbegleitdokument im PDF-Format.
Regularien bei Auslandsgeschäften
Für Unternehmen, die häufig Waren exportieren ist es empfehlenswert, die Bewilligung als „zugelassener Ausführer“ zu beantragen. Die Hauptzollämter erteilen diese Bewilligung auf einen separaten Antrag. Auch Zugelassene Ausführer müssen jede Sendung elektronisch anmelden, sind aber nicht verpflichtet, die Ware unbedingt am Amtsplatz des Binnenzollamtes vorzuzeigen. So kann die Ausfuhrsendung unabhängig von den Öffnungszeiten des Zollamtes ausgeliefert werden. Der Antrag ist im Formularcenter auf der Webseite des Zolls abrufbar.
In der zweiten Stufe soll das Ausfuhrbegleitdokument der Ausgangszollstelle vorgelegt werden. Die Ausgangszollstelle bestätigt auf elektronischem Wege die endgültige Ausfuhr.
Ausfuhrgenehmigung bei Export
Bei Waren mit einem Wert bis 3.000 Euro ist die erste Stufe entbehrlich, die Ausfuhranmeldung kann unmittelbar an die Ausgangszollstelle gesendet werden. Bei einem Warenwert bis 1.000 Euro sind keine schriftlichen Formalitäten zu erfüllen, die Ware kann dann mündlich bei der Ausgangszollstelle angemeldet werden.
Bestimmte Waren benötigen auch eine Ausfuhrgenehmigung. Im Rahmen der Ausfuhrkontrolle unterliegt der Export von Dual-Use-Gütern, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke genutzt werden können, einer Genehmigungspflicht.
Verzollung der Ware bei Import
Beim Einfuhr, also Import von Waren muss ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm eine formale Zollanmeldung abgegeben werden. Auch dies kann elektronisch über das ATLAS-System oder die Internetzollanmeldung abgewickelt werden. Falls die Ware aus zollpflichtigen Nicht-EU-Ländern importiert wird, wird ab einem Warenwert von 10.000 Euro pro Sendung eine Zollwertanmeldung benötigt. In einigen Fällen, wie Einfuhr von Textil und Bekleidung oder Einfuhr aus begünstigten Entwicklungsländern sowie aus Staaten mit Zollermäßigungs-Abkommen sind auch Ursprungszeugnisse vorzulegen.
Importierte Güter müssen den deutschen und EU-Normen entsprechen. Für deren Einhaltung ist der Importeur verantwortlich. Im Falle von Spielwaren, elektrische Erzeugnisse oder Maschinen kann die Übereinstimmung mit EU-Normen durch das CE-Kennzeichen bescheinigt werden. Eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache soll mit der Ware geliefert werden.