Dieses Risiko ist dem Auslandsgeschäft eigen. Es bezeichnet in erster Linie die Risiken, die aus der Unsicherheit über zukünftige Wechselkursentwicklungen entstehen können. Insbesondere die Dollar-Euro Krise der vergangenen Jahre oder die aktuelle Rubelkrise zeigen, wie schnell Währungen fluktuieren können. Solch eine Schwankung, wenn nicht vernünftig abgesichert, kann im Außenhandel oftmals zur Beeinträchtigung der Liquidität eines Unternehmens führen.
Wird im Kaufvertrag vereinbart, dass zum Beispiel beim Export Ihr Geschäftspartner nicht im Euro sondern in einer Fremdwährung (englisches Pfund, US-Dollar) zu zahlen hat, so besteht das Währungsrisiko darin, dass Sie später weniger in Euro einlösen, als Sie ursprünglich kalkuliert hatten. Müssen Sie als Importeur eine Rechnung in ausländischer Währung bezahlen, tragen Sie hier genauso das volle Kursrisiko.
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Ein kleines Rechenbeispiel zur Verdeutlichung
Ein amerikanischer Importeur zahlt für Ihre Waren 1.500 US-Dollar. Das war zuvor Gegenstand des Kaufvertrages, weil die Waren des Exporteurs in Deutschland 1000 Euro wert sind, und 1 Euro genau 1,50 Dollar gekostet hat. Nun wird die Fremdwährung gegenüber der heimischen Währung des Exporteurs abgewertet (oder aber die Fremdwährung gegenüber der heimischen Währung des Importeurs aufgewertet.) Dadurch steigt der Eurokurs auf 1,60 Dollar. Daraufhin erhält der Exporteur von seinem amerikanischen Geschäftspartner zwar immer noch 1.500 US-Dollar. Diese sind aber nur noch 937,50 Euro wert; dem Exporteur in Deutschland entsteht also ein Verlust von 62,50 Euro.
Man erkennt aber auch, dass eine Abwertung des Euro auf 1,40 Dollar hingegen Ihnen, als Exporteur, Zusatzgewinne beschert, wo hingegen der Importeur Verluste hinnehmen muss. Damit wird deutlich, dass Kursschwankungen für beide Seiten positive oder negative Auswirkungen haben können.
Wechselkurse sind meist flexibel
Der Grund für die Schwankung liegt darin, dass die meisten Wechselkurse – also der Preis, den Sie zum Beispiel für 1 Euro in US-Dollar zahlen müssen – nicht festgelegt sind; man spricht auch von flexiblen Wechselkursen, die sich rein marktmäßig entwickeln. Dem gegenüber stehen feste und stufenflexible Wechselkurse. Bei festen Wechselkursen wird die Währung an eine andere Währung gekoppelt, aber auch hier werden Anpassungen notwendig. Bei stufenflexiblen Wechselkursen legt die Regierung o. die Notenbank meist einen Bereich fest, innerhalb dessen die Währung schwanken darf.
Unterteilung von Währungsrisiken
Insgesamt kann man das Währungsrisiko in vier Teilrisiken unterteilen:
- Translationsrisiko – bezieht sich auf das buchhalterische Reinvermögen, wenn dieses z.B. zu einem späteren Stichtag umgerechnet wird.
- Transaktionsrisiko – das sind die momentan bestehenden und erfassten Forderungen in Fremdwährung
- Operationsrisiko – hier umfasst das Risiko alle zukünftigen und zu erwartenden in und –ausländischen Zahlungsströme, die von Wechselkursschwankungen betroffen sein könnten
- Wettbewerbsrisiko – langfristiges und strategisches Risiko für Wechselkursschwankungen
Es gibt einige Bestimmungsfaktoren, die herangezogen werden können, um das Risiko besser abschätzen zu können. Dazu gehören die Leistungsbilanzen der jeweiligen Länder, Inflationsentwicklungen oder die Zinsunterschiede gegenüber dem Ausland. Zudem spielen auch die spekulativen Erwartungen eine immer größere Rolle, in der Devisenverkäufe die Abwertungen noch beschleunigen können.
Welche Gegenmaßnahmen existieren, um das Währungsrisiko zu vermeiden?
Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, das Währungsrisiko zu vermeiden oder wenigstens zu verringern.
Fakturierung der Transaktionen in inländischer Währung
Die größte Sicherung bietet selbstverständlich die Fakturierung in Euro. Dann übernimmt nämlich der Importeur im Ausland das gesamte Kursrisiko alleine. Er muss zum vereinbarten Zeitraum die Summe in Euro bereithalten – in unserem Beispiel also 1.000 Euro – egal, wieviel er dafür in seiner Währung bezahlen muss. Wenngleich der überwiegende Teil aller deutschen Exporte auf diese Weise abgerechnet wird (ca. 80%), so lässt sich die Euro-Fakturierung dennoch nicht immer durchsetzen, denn durch die Fakturierung in inländischer Währung wird nur einer der Akteure geschützt. Im deutschen Importgeschäft werden ca. 40% in Euro fakturiert.
Aufnahme eines Währungskredits in Fremdwährung
Lässt sich das Währungsrisiko nicht vollständig ausschließen, so bietet der Währungskredit eine elegante Lösungsmöglichkeit. Der deutsche Exporteur nimmt in der Fremdwährung, in der fakturiert wird – also zum Beispiel in US-Dollar -, genau jenen Betrag als Kredit auf, der die Verkaufssumme ausmacht. Die so erhaltenen Devisen tauscht der Exporteur dann in Euro um. Kommen die Zahlungen in Fremdwährung herein, tilgt der Exporteur mit diesen den Kredit. Der Vorteil liegt darin, dass der Kredit die Wechselkursentwicklung mitmacht, weil er ja in ausländischer Währung aufgenommen wurde. Die dafür notwendig zu zahlenden Zinsen sollten von vornherein in den Preis einkalkuliert werden. Dieses Kreditgeschäft ist beim Export mit Banken im Importland möglich, aber auch mit jenen in der Bundesrepublik, wie zum Beispiel bei vielen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Devisentermingeschäfte zur Absicherung
Das Währungsrisiko ist umso größer, je länger der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Bezahlung ist. Oft liegen zwischen diesen Terminen Jahre. Häufig wird daher der Abschluss eines Devisentermingeschäfts empfohlen. Man unterscheidet dabei zwischen Outright-, Swap- und Optionsgeschäften. Sie verkaufen dann die Devisen, die Sie erst später bekommen, schon heute zu einem festgelegten Kurs. Seien Sie damit jedoch vorsichtig: Da niemand die künftige Kursentwicklung voraussehen kann, wird man Ihnen in der Regel nur einen niedrigen Kurs anbieten.
Forfaitierung durch Verkauf seiner Forderungen
Bei der Forfaitierung werden die Forderungen gegenüber ausländischen Kunden aus dem Exportgeschäft an Banken und Forfaitierungsgesellschaften verkauft. Dadurch ergibt sich auch eine Möglichkeit das Währungsrisiko einzuschränken, da die Bank oder Forfaitierungsgesellschaft das Wechselkursrisiko übernimmt, weshalb diese Alternative jedoch recht teuer ist.
Staatliche und private Versicherung
Ein weiterer Weg ist die Absicherung des Währungsrisikos durch spezielle Versicherungen. Staatliche Versicherungen sind meist Bürgschaften und Garantien des Bundes, die bei Auslandsgeschäften gewährt werden können. Zudem haben sich einige private Versicherer auf die Absicherung des Währungsrisikos spezialisiert. Die wohl bekannteste Versicherung ist die Euler Hermes-Versicherung. Hierbei besteht allerdings eine Vorlaufzeit von zwei Jahren; das Verfahren ist also relativ schwerfällig.
Einigung auf andere (stabile) Fakturierungsbasis
Ist Währung Ihres Geschäftspartners besonders großem Schwanken unterworfen, so sollten Sie versuchen, auf eine andere Fakturierungsbasis auszuweichen. Meist einigt man sich dann auf den US-Dollar, obwohl dieser auch nicht immer stabil ist. Man kann versuchen, das Kursrisiko als Spekulation mitzumachen, und hoffen, dass Währungsgewinne den Gewinn aus dem eigenen Geschäft erhöhen. Besser ist jedoch, sich der Spekulation zu enthalten und eine gesunde Kalkulationsbasis zu suchen, wie sie die obengenannten Möglichkeiten bieten.
Es lohnt sich in jedem Falle ausführlich darüber zu informieren. Einige gute Informationsquellen finden Sie unter anderem bei der EZB, Volkswirtschaftlichen Instituten, IHK sowie internationalen Organisationen wie z.B. der Weltbank und der OECD.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschäftige mich momentan in meiner Studie mit Wechselkursen.
Ich kann Ihr Beispiel überhaupt nicht verstehen. Wenn ich, als Exporteur, für meine Waren im Wert von 1000 €, von meinem Kunden 1500 US-Dollar bekomme und der Dollar gegenüber dem Euro abgewertet wird, wieso bekomme ich dann Waren im Wert von 1400 €?
Im Rechenbeispiel steht:
„Daraufhin erhält der Exporteur, (also ich als Unternehmer), von seinem amerikanischen Geschäftspartner, (also mein Kunde), zwar immer noch 1000 US-Dollar.“
Wieso auf einmal 1000 US-Dollar? Der amerikanische Kunde zahlt mir doch 1500 US-Dollar?
Vielen Dank für Ihr Kommentar und Ihre Aufmerksamkeit beim Lesen. Sie haben natürlich Recht. Im Rechenbeispiel hat sich bei der letzten Überarbeitung des Artikels ein Fehler eingeschlichen. Das Rechenbeispiel wurde nun korrigiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wende mich mit einer Frage an Sie, die mich und einige Kollegen aktuell betrifft.
Ich arbeite für eine große belgische Baufirma und bin entsandt nach Afrika.
Der Arbeitsvertrag ist nach Zypriotischem Recht abgeschlossen, dort unterhält die Firma ein Buero.
Da meine Familie und ich in den VAE leben, bat ich darum den Arbeitsvertrag in USD abzuschließen, dies wurde jedoch aus prinzipiellen Erwägungen abgelehnt, so ist das Gehalt in Euro angegeben.
In der Zwischenzeit ist der Eurokurs stark gefallen und ich habe meinen Arbeitgeber um Hilfe gebeten.
Mir wurde daraufhin angeboten den Arbeitsvertrag nun doch auf USD umzustellen, allerdings wird der Umrechnungskurs monatsaktuell neu berechnet. Dies würde mir also nicht helfen.
Nun meine Frage, wer trägt denn nun eigentlich das Währungsrisiko in diesem Fall?
Ich bedanke mich vorab für Ihre Bemühungen,
mit freundlichen Grüßen
Marc
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel gelesen. Ich studiere Wirtschaft in Innsbruck und verfasse momentan meine Diplomarbeit im Strategischen Management bei einem international tätigen Unternehmen. Derzeit versuche ich Strategien für die Zukunft des Unternehmens zu entwickeln. Der Auftraggeber der Diplomarbeit wünscht sich auch eine Analyse zu Fremdwährungsabsicherungen und ob diese beispielsweise für den japanischen Markt sinnvoll wären.
Ich habe zwar Finanzierung im Studium gehabt, weiß aber nicht wie ich professional an so eine Analyse herangehe. Über Anregungen würde ich mich sehr freuen :).
LG,
Sabrina Gaßner