Die Finanzierung von Auslands- und Importgeschäften

Die Finanzierung von Auslands- und Importgeschäften spielt immer eine große Rolle. Wenn Ihnen vom Exporteur kein Lieferantenkredit gewährt wird, bleibt ihr Geld bei Importgeschäften so lange gebunden, bis Ihre Importwaren verkauft und bezahlt sind. Häufig muss dieser Zeitraum unter Mithilfe der Geschäftsbanken überbrückt werden. Sie gewähren im wesentlichen kurzfristige Kredite in Form von Kontokorrentkrediten. Kreditprogramme für mittel- bis langfristige Einfuhrfinanzierungen, wie sie im Exportgeschäft üblich sind, gibt es für den Import nicht.

Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit kommt dann zur Finanzierung von Importgeschäften in Frage, wenn sie in ziemlich regelmäßigen Zeitabständen und in wertmäßig gleicher Höhe anfallen. Das ist bei Importen, die von der Jahreszeit abhängig sind oder die erheblichen Preisschwankungen auf den Weltmärkten unterliegen, nicht der Fall.
Hier muss der Importeur schlagartig seinen Finanzbedarf ändern. Dazu werden Kredite benötigt, die auf das einzelne Warengeschäft abgestellt sind, was beim Lombardkredit der Fall ist.

Lombardkredit

Die Kreditsumme wird hier verwendet, um einen Rechnungsbetrag zu begleichen und um so die Herausgabe von Dokumenten zu bewirken. Als Sicherheit verpfändet der Importeur der Lombardbank die Waren. Damit der Importeur die Waren verkaufen kann, werden sie in einem neutralen Lagerhaus eingelagert und von der Bank partienweise freigegeben.
Zur Sicherung ihrer Ansprüche lässt sich die Bank die Forderungen abtreten, die der Importeur aus dem Verkauf der eingelagerten Waren erwirbt.

Akzeptkredit

Rechnet ein Importeur damit, dass seine Importwaren kurzfristig weiterverkauft und bezahlt werden, kann er seine Importe kostengünstig durch Akzeptkredite finanzieren. Dann ist der Importeur als Kreditnehmer zugleich Wechselaussteller und -begünstigter. In der Praxis werden diese Diskontkredite meistens zur Honorierung der Dokumente verwendet. Das heißt also, dass der Importeur den Diskonterlös verwendet, um seine Auslandsschuld zu begleichen.
Vor dem Risiko, dass die Ware nicht der vertraglichen vereinbarten Spezifikation entspricht und deshalb ein aufgenommener Kredit nur teilweise oder überhaupt nicht zurückgezahlt werden kann, kann sich ein Importeur nie ganz schützen.

Er kann dieses Kredit- und Qualitätsrisiko aber auf ein vertretbares Maß senken, indem er nur mit bekannten und seriösen Exporteuren zusammenarbeitet und darüber hinaus die Ware vor dem Versand von einer neutralen Person auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit prüfen lässt.

Finanzierung von Exportgeschäften

Unter dem Druck der internationalen Konkurrenz ist der deutsche Exporteur in zunehmenden Umfang gezwungen, seine Exportleistung durch eine attraktive Finanzierung von Wettbewerbern abzuheben. Für eine kurzfristige Finanzierung des Exports kommen grundsätzlich alle auch im Binnenhandel gebräuchlichen Kreditformen in Betracht.

Daneben haben sich für die mittel- und langfristige Finanzierung des Auslandsgeschäftes besondere Finanzierungsformen herausgebildet. Auf diese Art werden überwiegend Exporte von Investitionsgütern und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen finanziert. Regelmäßig wird von der Bank die Absicherung des Geschäfts durch die Hermes Kreditversicherungs-AG verlangt. Damit sich die Exportländer nicht über subventionierte Kredite zusätzlich Konkurrenz machen, wird vorausgesetzt, dass handelsübliche Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Einige Finanzierungsformen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Ausfuhrkredite der AKA und KfW

Beim Lieferantenkredit räumen Sie als Exporteur (Kreditgeber) dem ausländischen Abnehmer einen Kredit ein und refinanzieren sich bei Ihrem Finanzierungsinstitut. Die Anträge dieser Kredite der Ausfuhrkreditanstalt (AKA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind über Ihre Hausbank zu stellen.

Die AKA besitzt für eine mittel- und langfristige Exportfinanzierung eine große Bedeutung. Die AKA, ein konsortialer Zusammenschluß vieler namhafter deutscher Banken, vergibt Exportkredite entsprechend den in ihrem Leitfaden veröffentlichen Bedingungen; diese können von der AKA direkt (AKA Ausfuhrkreditgesellschaft mbH, Große Gallusstr. 1-7, 60311 Frankfurt-Main, Tel: 069- 29891-00, Fax: 069-29891-200, Telex: 411778) bezogen werden, aber auch von den Konsortialbanken (z.B. Deutsche Bank AG, Frankfurt), die gleichfalls zur Beratung zur Verfügung
stehen. Die AKA finanziert ausschließlich Exportgeschäfte auf der Basis von Euro-Krediten. Die mit den zu finanzierenden Geschäften verbundenen, im Ausland liegenden politischen und wirtschaftlichen Risiken und eventuell auch das Fabrikationsrisiko sollen bei Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten durch eine Bürgschaft oder Garantie des Bundes (Hermes) abgesichert werden.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Postfach 111141, 60046 Frankfurt-Main, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt-Main, Tel: 069-7431-0, Fax: 069-7431-2944, Telex: 4152560) übernimmt die langfristige Finanzierung von deutschen Exporten langlebiger Investitionsgüter und damit im Zusammenhang stehender oder selbständiger Leistungen wie Engineering und Consulting. Weitere Voraussetzungen sind auch hier in der Regel die Bürgschaft oder Garantie des Bundes (Hermes-Deckung) für eine Kreditlaufzeit von mindestens 4 Jahren, gerechnet ab Betriebsbereitschaft bzw. Lieferung-Leistung sowie die Vereinbarung von Zahlungsbedingungen im Ausfuhrvertrag, die An- und Zwischenzahlungen von mindestens 15% und einen zu kreditierenden Teil von maximal 85% des Auftragswertes vorsehen. KfW Exportkredite sind in der Form von Bestellerkrediten und Bank-zu-Bank-Krediten erhältlich und werden in der Regel pro rata Lieferung oder Leistung ausgezahlt.

Neben der AKA und KfW besitzen auch die Geschäftsbanken, Girozentralen und der Volksbankenbereich für die langfristige Exportfinanzierung eine erhebliche Bedeutung.

Bestellerkredit

Bei einem Bestellerkredit beauftragen Sie das Finanzierungsinstitut, dem ausländischen Abnehmer einen Kredit einzuräumen, während Sie Ihre Forderung in bar erhalten. Regelmäßig ist auch hier eine Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken durch die Hermes Kreditversicherungs-AG erforderlich. Zudem wird in der Regel die Garantie einer erstklassigen Bank oder einer staatlichen Instanz im Lande des Importeurs verlangt. Kreditnehmer ist hier der Importeur!

Forfaitierung

Bei der Forfaitierung kaufen Ihnen Banken oder Forfaitierungs-Gesellschaften die in Wechseln verbrieften Forderungen ab. Wichtig ist, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Importeurs gegenüber Ihnen kein Regressanspruch besteht, das heißt, daß die Bank das alleinige Risiko trägt.
Gängig ist die Forfaitierung bei konvertiblen Währungen wie Euro, US-Dollar, Schweizer Franken, englisches Pfund. Diese werden jederzeit und von jeder Bank in andere Währungen umgetauscht. Das Importland und auch der Importeur müssen von zweifelsfreier Bonität sein. Die Wechsel müssen üblicherweise die Garantie der Bank des Importeurs tragen.

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