Firmenhandy – die Vergabepraxis und ihre Auswirkungen

Etwa 20 bis 25 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland besitzen ein Firmenhandy. Das geht aus einer Bitkom-Umfrage hervor. Wieso einige Beschäftigte ein dienstliches Handy erhalten und andere nicht, hat fast immer unternehmensinterne Gründe.

Denn einen Anspruch auf ein Firmenhandy hat kein Mitarbeiter in einem Betrieb. Wer aber ist überhaupt geeignet für ein Firmenhandy?

Digitalisierung steigert den Stellenwert von Smartphones immer weiter

Die digitale Transformation hat sowohl das gesellschaftliche Leben als auch das Berufsleben nachhaltig verändert. Das hat sich nicht zuletzt auch auf das Smartphone-Verhalten, den Umfang der Funktionen sowie die technische Umsetzung ausgewirkt. Das wirkt sich auch in Zahlen aus.

Laut einer aktuellen Studie von Bitkom (Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche) nutzen 81 Prozent der Bevölkerung in Deutschland ab 14 Jahren ein Smartphone. Immerhin 52 Prozent, also jeder zweite, stattet sich nach eigenen Angaben dabei sogar stets mit dem aktuellsten Modell aus.

Diensthandys nur für einige Mitarbeiter – Frust ist vorprogrammiert

Auch in den Unternehmen erreichen Handys einen immer höheren Stellenwert. So ist das Bereitstellen von Firmenhandys für bestimmte Mitarbeiter inzwischen in einigen Branchen üblich. Das birgt aber auch Risiken. Erhält nur ein Teil der Mitarbeiter ein Diensthandy, bringen Sie möglicherweise in ein zuvor gut funktionierendes Team Neid um Missgunst. Häufig vergeben Vorgesetzte als Benefits für gute Leistungen oder anstatt einer Gehaltserhöhung. Eine solche Vergabepraxis kann sich grundlegend auf die Stimmung in der Belegschaft und auf die Teamzufriedenheit auswirken.

Positive Employee Experience fördert Motivation und Loyalität

Da stellt es oftmals die bessere Wahl dar, gleich alle Mitarbeiter mit einem Firmenhandy zu bedenken. Durch die Möglichkeit der Mitarbeiterzuzahlung hat ein Unternehmen dann die volle Kostenkontrolle. Es entsteht eine Win-win-Situation. Sie geben die Kosten an die Mitarbeiter weiter, diese erhalten dafür ihr Wunsch-Handy zu starken Vorzugspreisen. Positiver Nebeneffekt: Sie fördern eine starke Mitarbeiterbindung und eine positive Employee Experience.

Gerade 1und1 bietet Ihnen hier eine gute Auswahl an Handys und attraktive Verträgen. Wichtig ist es aber in jedem Fall, dass ein Unternehmen klare Richtlinien für die Nutzung des Firmenhandys aufstellt. Gerade die private Nutzung steht dabei im Fokus.

Die private Nutzung von Firmenhandys kann auch Vorteile generieren

In vielen Fällen ist Mitarbeitern die private Nutzung untersagt. Auf den ersten Blick sicherlich eine nachvollziehbare Entscheidung. Wer sich daran nicht hält, riskiert eine Abmahnung. Auf den zweiten Blick aber ergeben sich auch einige Vorteile durch die private Nutzung. Diensthandys, mit denen auch privat telefoniert wird, lassen sich als geringwertige Wirtschaftsgüter von den Steuern absetzen. Also beteiligt sich der Staat quasi an der Gerätefinanzierung und den laufenden Kosten.

Zudem profitieren Unternehmen von dem Handy-Kauf im großen Stil. Die Ausgaben reduzieren zum Beispiel den Jahresgewinn, was sich dann wiederum für eine geringere Steuerbelastung sorgt. Außerdem gewährleisten Sie eine umfassende Vernetzung Ihrer Mitarbeiter, was einen schnellen Informationstransfer gewährleistet. Dies zahlt sich in der Regel durch eine verbesserte Reaktions- und Handlungsschnelligkeit aus.

Eine ständige Erreichbarkeit darf nicht erzwungen werden

Aber Achtung: Gemäß der aktuellen Gesetzgebung sind Arbeitnehmer nur dazu verpflichtet, während eventuell vereinbarten Bereitschafts- und Erreichbarkeitszeiten bzw. während der offiziellen Geschäfts- bzw. Arbeitszeiten über das Handy erreichbar zu bleiben. Allerdings können Vorgesetzte und Mitarbeiter auch individuell Zeiten der Erreichbarkeit vereinbaren.

IT-Security – diese Gefahren bestehen

Das Firmenhandy kann auch schnell zum Datenleck werden. Wird es gestohlen, hat der Dieb womöglich erst einmal freien Zugang zum Firmenintranet und kann in Clouds Daten einsehen. Auch von heruntergeladenen Apps für den privaten Gebrauch geht ein großes Gefahrenpotenzial aus. Der Server von WhatsApp beispielsweise hat Zugriff auf das Telefonbuch und damit in vielen Fällen eben auch auf Kundendaten. Daher sollte ein Unternehmen immer klar die Vorschrift kommunizieren, dass nur Apps, die von der IT-Security geprüft wurden, heruntergeladen werden dürfen.

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