Kantine, Essenzuschuss oder Restaurantschecks – Motivationsfaktoren für Mitarbeiter

Die Motivation der Mitarbeiter ist nicht nur alleine auf den finanziellen Faktor zurückzuführen, sondern hat auch einen großen Einfluss durch den Magen. Deutsche Mitarbeiter schätzen bei ihrem Arbeitgeber Prämien für erzielte Leistungen, dazu gehört das 13. Monatsgehalt, Essenszuschüsse, oder Restaurantschecks.

Laut den neuesten Statistiken verpflegt sich rund ein Viertel der Deutschen Arbeiter in einem Imbiss, in einem Restaurant, oder zumindest in einer Betriebskantine. Qualität hat allerdings ihren Preis, weshalb auch nicht jedes Unternehmen sofort bereit ist in eine gesunde Ernährung zu investieren. Mitarbeiter sollten allerdings besonders in ihrer Mittagspause motiviert werden, um dann wieder gestärkt an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Was hat man als Arbeitgeber für Möglichkeiten, um die Arbeitnehmer mit einem günstigen Mittagessen zu versorgen?

Arbeitgeber haben die Möglichkeit ihre Mitarbeiter mit Kantinenessen, Essenschecks, oder auch mit Restaurantschecks glücklich zu machen. Kantinenessen lohnt sich aber nicht in jedem Fall, weshalb vor allem bei kleineren Unternehmen die Schecks zu den weitaus besseren Alternativen zählen. Ein Essenszuschuss bedeutet, dass ein Arbeitgeber zu den täglichen Mahlzeiten beitragen kann. Dieser Zuschuss ist lohnsteuerpflichtig, sowie sozialversicherungspflichtig. Das Essen kann in diesem Fall in einer Gaststätte, oder in einer betriebseigenen Kantine eingenommen werden. Verpflichtet ist der Arbeitgeber aber nur dann, wenn eine schriftliche Zusage durch einen Arbeitsvertrag, oder durch eine Betriebsvereinbarung besteht. Essenszuschüsse sind eine sehr gute Motivation für Mitarbeiter, die man in Form von Gutscheinen vom Arbeitgeber erhält.

Ab wie viel Mitarbeitern lohnt sich die Kantine?

Eine eigene Kantine ist für die meisten Arbeitgeber unrentabel, außer sie haben mindestens 200 Mitarbeiter. Kantinenessen ist sowieso für viele Mitarbeiter entweder gesundheitsschädigend oder auch viel zu teuer, weshalb das Pausenbrot oft auch nur schnell direkt am Schreibtisch verschlungen wird, was besonders bei der jüngeren Generation der Fall ist, die sich oft mit einer Tüte Kartoffelchips und einem Getränk Mittags verköstigen. Gesundes Kantinenessen sollte weder Konservierungsstoffe, noch Zusatzstoffe, oder Geschmacksverstärker enthalten. Ein wichtiges Merkmal von gutem Kantinenessen ist die Frische, sowie Aufmerksamkeitserreger was den Konsum von Früchten und Gemüsen betrifft. Ein Dialog mit den Gästen kann durchaus zu einem gesundheitsbewussteren Angebot in einer Kantine beitragen. Obwohl man annehmen sollte, dass die Gesundheit der Angestellten nicht unbedingt Chefsache ist, sind die meisten Unternehmen bereit, mindestens 2,50 Euro für ein gesundes Gericht zu Gunsten ihrer Mitarbeiter anzubieten.

Restaurantschecks

Was die Restaurantschecks angeht, so handelt es sich dabei um einen steueroptimierten Zuschuss zum Essen, der bis zu knapp 1300 Euro im Jahr für den Arbeitnehmer steuerfrei ist. Im Prinzip kann deshalb jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Restaurantscheck zukommen lassen. Restaurantschecks sind ideal für Angestellte die keine Betriebskantine zur Verfügung haben, sowie auch für Mitarbeiter die in einer Kantine arbeiten, diese jedoch nicht zum Essen benutzen. Diese Art von Schecks wird übrigens nicht nur in Restaurants anerkannt, sondern auch in Kantinen und so gut wie allen Supermarktketten. Mit Restaurantschecks ist der Kauf von Alkohol und Tabak verboten, sie gelten also ausschließlich für den Erwerb von Lebensmitteln.

Der Sachwertbezug ist allerdings beschränkt. Arbeitgeber bezahlen bis zu 3,10 Euro pro Scheck dazu, Mitarbeiter zahlen also mindestens einen Wert von 2,51 Euro hinzu. Wer Vollzeit arbeitet, kann bis zu 15 Restaurantschecks erhalten, bei Teilzeit verringert sich die Anzahl. Bei Dienstreisen sind diese Checks in der Regel nicht geltend.

Essenszuschüsse die vom Arbeitgeber bezahlt werden, gehören zu den Sachbezügen. Darunter versteht man Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis, die allerdings nicht aus Geld bestehen, also ein Sachbezug. Als geldwerter Vorteil sind Sachbezüge Lohnsteuer- und auch sozialversicherungspflichtig. Bezahlt der Arbeitnehmer selbst den Wert, dann ist auch kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vorhanden. Arbeitgeber in Deutschland können die Lohnsteuer mit 25% Pauschsteuersatz (laut dem Einkommensteuergesetz § 40 Absatz 2 Nr. 1) erheben, wenn die Mahlzeiten an die Arbeitnehmer im Betrieb verbilligt, oder unentgeltlich abgegeben werden. Auch dann, wenn Barzuschüsse für Mahlzeiten an ein anderes Unternehmen geleistet werden.

Die Motivierung der Mitarbeiter ist ausschlaggebend für den Erfolg, allerdings bleibt in vielen Fällen wenig Spielraum für eine klassische Gehaltserhöhung. Gutscheine und Mitarbeiterprämien in Form von Restaurantschecks, Essenszuschüsse und Kantinenessen sind deshalb gute Optionen, von denen beide Seiten profitieren können, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wer seine Mitarbeiter diesbezüglich noch weiter motivieren möchte, kann das aber auch mit Tankgutscheinen machen, mit den sogenannten Jobtickets, Diensthandys, oder natürlich auch mit schönen Geburtstagsgeschenken in Form von Gutscheinen. Diese Alternativen zählen zu den beliebten steuerfreien Extras und binden die Mitarbeiter, was wiederum zum Erfolgsfaktor beiträgt und die Wettbewerbsposition stärkt. Es ist deshalb wichtig auch auf das Wohlbefinden der Angestellten einzugehen. Krankheiten und Ausfälle lassen sich durch eine ausgewogene Ernährung entweder in betriebseigenen Kantinen oder in Restaurants vermeiden. Die Gesundheit der Mitarbeiter sollte deshalb unbedingt gefördert werden.

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