Mit SmartLaw mehr Rechtssicherheit für Gründer – ein Interview mit Dr. Ralf-Michael Schmidt

SmartLaw wurde 2013 durch 3 Rechtsanwälte gegründet und bietet seitdem Rechtsdienste und personalisierte Onlineverträge für Unternehmer und Privatleute. Insbesondere für Jungunternehmer und Gründer ist das Angebot sehr umfangreich. Es reicht von Infos zur geeigneten Rechtsform über die abmahnsichere Webseite bis zum Arbeitsvertrag für den ersten Angestellten. Im Interview ist heute Leiter des Legal Publishing, Dr. Ralf-Michael Schmidt.

Hallo Herr Dr. Schmidt, was genau ist SmartLaw? Und was bieten Sie Ihrer Kundschaft an?

Schmidt: Unser Motto heißt “Sicher Dir Dein Recht” und genau das wollen wir all unseren Kunden bieten. Smartlaw vereint dafür Fachwissen von hochspezialisierten Juristen mit einem intelligenten Onlineservice, mit dessen Hilfe unsere Nutzer den Überblick über ihre rechtliche Situation behalten, rechtlich sicher handeln und rechtliche Risiken vermeiden. Das Serviceangebot richtet sich speziell an Unternehmer, Vermieter und an Privatpersonen und bietet ihnen verschiedene Services wie Entscheidungshilfen, Rechtsinformationen und -ratgeber, Benachrichtigungen, Vertragserstellung und -verwaltung. SmartLaw wurde 2012 gegründet und ist seit 2014 Teil des Geschäftsbereichs Business of Law der Wolters Kluwer Deutschland GmbH. Wir sind mit dem Trusted-Shops-Siegel ausgezeichnet und im Datenschutz TÜV-zertifiziert.

Gibt es bereits vergleichbare Angebote? (Falls ja:) Was ist Ihr Alleinstellungsmerkmal?

Schmidt: Ein Angebot, wie SmartLaw gibt es auf dem deutschen Markt so nicht noch einmal. Es gibt natürlich Mustervertragsanbieter, es gibt Portale, die den passenden Anwalt vermitteln oder solche, die anbieten, Verträge in der Cloud zu verwalten. Aber ein „Rundum-sorglos“-Paket für rechtliche Angelegenheiten, das sich an so verschiedene Gruppen vom Unternehmer über Vermieter bis zur Privatperson richtet, gibt es sonst nicht.

Können Sie kurz erläutern, welche Vorteile Smartlaw für Existenzgründer und Jungunternehmer bietet?

Schmidt: Jeder Gründer kennt das: Am Anfang ist so viel zu tun. Ideen entwickeln und umsetzen, das Produkt auf den Markt bringen, eventuell ein Team aufbauen, das das ganze vorantreibt. Zudem bringt jeder Gründer seine Stärken mit, aber kaum einer kann alles, was für ein junges Unternehmen wichtig ist, allein bewältigen. Dem einen liegen eher Produktentwicklung, das Handwerkliche und Programmierung, der nächste ist Marketingprofi – die wenigsten jedoch sind im Rechtlichen wirklich zu Hause. Doch gerade hier können viele Fehler passieren, die im Nachhinein sehr teuer werden können oder gar ein Unternehmen scheitern lassen können. Zum Beispiel, weil man bei der Gründung nicht auf ordentliche Verträge unter den Gesellschaftern geachtet hat, oder weil man plötzlich einen Freelancer im Boot hat, der Ansprüche auf Teile des Unternehmens stellt oder eine Festanstellung für sich beansprucht, oder aber weil man bei Kooperationsgesprächen vertrauliche Informationen nicht hinreichend geschützt hat. Das geht schnell und muss nicht sein. Für solche Angelegenheiten ist SmartLaw da. Auch wenn man zum Beispiel gar nicht weiß, was alles zur Gründung dazugehört und welche Schritte wann zu bewältigen sind, können wir helfen und bieten entsprechende Informationen und Orientierungshilfen.

Welche weiteren Leistungen werden von Ihnen noch angeboten?

Schmidt: Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zwischenzeugnis gibt es bereits jetzt mehr als 140 verschiedene Verträge und Rechtsdokumente. Sie finden bei uns Checklisten und Entscheidungshilfen, die Sie sicher durch die rechtlichen Aspekte Ihrer Projekte führen. Rechtstipps, die Ihnen verständliche Informationen zu verschiedensten Rechtsthemen bieten, ergänzt durch Webinare von Anwälten zu verschiedenen Themen. Den Vertragsmanager, der Ihnen hilft, den Überblick über Ihre Verträge und Rechtsbeziehungen zu behalten, verbunden mit dem Vertragssafe, wodurch Sie von überall aus Zugriff auf Ihre sicher abgelegten Verträge und Rechtsdokumente haben. Darüber hinaus werden Sie durch den Radar informiert, sobald rechtliche Änderungen, es notwendig machen, dass Sie reagieren müssen und gegebenenfalls Verträge erneuern, ergänzen oder neu abschließen müssen. In Zukunft werden Sie von uns auch die passende Anwaltsempfehlung bekommen, wenn Sie für spezifische Fragen und Beratung doch einen Anwalt konsultieren möchten.

Mal angenommen, ich benötige AGB für einen Onlineshop. Was unterschiedet Ihre AGB von Muster-AGB und solchen, die man bei der IHK kostenlos erhalten kann?

Schmidt: SmartLaw ist kein Mustervertragsanbieter. Der Unterschied liegt zum einen darin, dass die Verträge und auch die AGB anhand des Frage-Antwort-Dialogs konkret auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten erstellt werden. Das hat den Vorteil, dass im Erstellungsprozess dem Nutzer nur Fragen gestellt werden, die für seine persönliche Situation Sinn ergeben. Allein für einen Arbeitsvertrag gibt es beispielsweise mehrere hundert verschiedene Variationen bei der Ausgestaltung. Überflüssige und ungeeignete Klauseln, wie man sie zum Beispiel in Mustervorlagen findet, entfallen dadurch.

Ein weiterer Vorteil, der nicht zu unterschätzen ist, ist unser Radar. Gemeinsam mit unseren Kanzleipartnern überwachen wir unser gesamtes Dokumentenangebot. Sobald es rechtliche Änderungen gibt, auf die reagiert werden muss, zum Beispiel aufgrund einer Gesetzesänderung oder neuer Rechtsprechung, werden unsere Rechtsdokumente sofort oder zum relevanten Stichtag überarbeitet und aktualisiert. Unsere Kunden, die diese Dokumente nutzen, werden von uns informiert, sodass sie bei Bedarf rechtzeitig aktiv werden können. So gewährleisten wir bestmögliche Rechtssicherheit und Aktualität unserer Inhalte. Am Beispiel der Änderung des Widerrufsrechts im letzten Jahr haben unsere Kunden rechtzeitig eine Benachrichtigung über die Gesetzesänderung zum 13. Juni 2014 erhalten, um vor möglichen Abmahnungen sicher zu sein. Das kann nur ein Rundum-Service, wie Smartlaw ihn bietet.

Wie umfangreich ist ein solcher Konfigurator? Und was passiert, wenn er Klauseln für bestimmte Branchen nicht abdecken kann?

Schmidt: Jedes Rechtsdokument, das SmartLaw anbietet, ist so konkret wie möglich bezeichnet, dass Sie für Ihr Anliegen, den richtigen Vertrag finden können. Innerhalb dieser Verträge bieten wir verschiedene Variationen an, die anhand des Frage-Antwort-Dialogs ermittelt und eingefügt werden. Allein der Arbeitsvertrag kann mehrere hundert verschiedene Variationen konkret auf Ihre Situation zugeschnitten abbilden. Es gibt natürlich auch sehr komplexe und beratungsbedürftige Vertragskonstellationen, die sind jedoch eher selten. Wir schätzen, dass mehr als 75% aller Verträge, eher Standardkonstellationen sind, für die, unter uns gesprochen, auch Anwälte ihre Musterverträge aus der Schublade holen würden und dann entsprechend anpassen. Zu einem anderen Preis und ohne den Service, den SmartLaw bietet.

Also habe ich normalerweise nicht die Möglichkeit, mit einer realen Person zu kommunizieren, um die Verträge vorzubereiten, da alles maschinell erstellt wird?

Schmidt: Der Konfigurator funktioniert wie ein Gespräch zwischen Mandant und Anwalt und er ersetzt dieses Gespräch. Also ja, Sie sprechen, wenn Sie Ihren Vertrag erstellen, nicht mit einem Anwalt. Haben Sie formale Fragen zur Erstellung Ihres Vertrags unterstützt Sie gern unser Service-Team. Eine rechtliche Beratung jedoch dürfen wir hier nicht leisten. Sollte das notwendig sein, bieten wir in Zukunft an, Ihnen für Ihr Anliegen einen geeigneten Anwalt, z.B. in Ihrer Nähe, zu empfehlen.

Wer überprüft, ob meine AGB nun rechtssicher sind? Geben Sie dafür die Garantie oder sollten diese noch einmal einem Fachanwalt zur Prüfung vorgelegt werden?

Schmidt: Wir und unsere Rechtsexperten arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt an der Erstellung, Pflege und Aktualisierung unserer Inhalte. Wir haften im Rahmen einer Verlagshaftung und gewährleisten, Smartlaw mit der verlagsüblichen Sorgfalt zu pflegen und zu aktualisieren (vgl. §§ 10, 11 unserer AGB). Wir dürfen jedoch keine anwaltliche Beratung leisten und können somit auch nicht wie ein Anwalt für eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) haften. Sollte Bedarf an solch einer anwaltlichen Haftung bestehen, müssten Sie den Vertrag einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.

Kann man somit auf den Anwalt verzichten und stattdessen nur noch Ihre Dienste nutzen?

Schmidt: Für alle normalen rechtlichen Angelegenheiten ohne Beratungsbedarf kann man voll und ganz auf SmartLaw setzen. Tut man dies von Anfang an und erstellt alle Verträge mit SmartLaw, ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Die Verträge sind aktuell und rechtssicher, sollten Änderungen notwendig werden, werden Sie informiert. Nur bei komplexen Fällen, wenn Beratungsbedarf besteht oder eine anwaltliche Haftung ausdrücklich gewünscht ist, sollten Sie sich an einen guten Anwalt wenden.

Welche Dokumente oder Verträge sind bei Existenzgründern noch besonders gefragt?

Schmidt: Besonders am Anfang einer Gründung besteht ein hoher Bedarf an Rechtsdokumenten: Selbstverständlich denkt dabei zunächst jeder an den Gesellschaftsvertrag. Doch vergessen wird häufig die Gesellschaftervereinbarung. Diese ersetzt nicht den Gesellschaftsvertrag einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt), sondern ergänzt ihn und bietet den großen Vorteil, dass sie im Handelsregister nicht veröffentlicht werden muss. Mit SmartLaw können Sie diese rechtssicher erstellen. Daneben sind die Anstellungsverträge für die Geschäftsführer sehr beliebt und natürlich auch generell die Arbeitsverträge in ihren verschiedensten Ausprägungen, wenn die ersten Mitarbeiter eingestellt werden.

Wie viele Existenzgründer und Jungunternehmer haben Sie bis jetzt unterstützen können, und welche offenen Wünsche dieser Zielgruppe haben Sie noch nicht umsetzen können?

Schmidt: Konkrete Geschäftszahlen können wir leider nicht nennen. Aber gerade Existenzgründer und Jungunternehmer zählen von Anfang an zu unserer größten Kundengruppe. Allein unsere Facebook-Gruppe, die sich ausschließlich an Gründer und junge Unternehmer richtet, ist schnell auf über 12.000 Fans angewachsen. Sie werden von uns laufend über Neuerungen informiert und erhalten zum Beispiel nützliche Praxistipps für die Vertragserstellung. Inhaltlich arbeiten wir bei SmartLaw zum einen am Ausbau des von dieser Zielgruppe geäußerten Wunsches nach weiteren Produkten, z.B. Gesellschaftsverträge für GbR und GmbH & Co. KG, Termsheets und Dienstleistungs-, Liefer- und Einkaufsverträgen. Zum anderen reichern wir unsere Rechtstipps, d.h. das Informationsportal für diese Zielgruppe, mit vielen neuen Beiträgen zum Arbeits- und Gesellschaftsrecht an.

Wie komme ich an die Verträge/Dienstleistungen heran? Muss man ein Abo abschließen, oder lassen sich auch einzelne Verträge kaufen?

Schmidt: Alle Verträge und sonstigen Rechtsdokumente auf Smartlaw sind auch einzeln erhältlich, die Preise dafür variieren zwischen 19,- € und 129,- €, je nach Komplexität des jeweiligen Dokuments. Allerdings liegt der Mehrwert von SmartLaw gerade darin, dass wir unseren Kunden mit dem Radar, dem Vertragssafe, den Benachrichtigungen u.a. mehr bieten als die bloße Erstellung eines Dokuments. Es lohnt sich also, zu überlegen, ob ein Abo und der damit verbundene Mehrwert sich nicht doch bezahlt macht, allein durch die rechtliche Sicherheit, die man dadurch gewinnt.

Gibt es die Möglichkeit Ihren Dienst auszuprobieren? Falls ja, in welchem Umfang ist das möglich?

Schmidt: Jeder neue Kunde hat die Möglichkeit zuerst das Abo zwei Wochen lang zu testen. Der Umfang entspricht dann dem des vollen Abos.

Welche Neuerungen kann man in der Zukunft von Smartlaw erwarten?

Schmidt: Ganz konkret arbeiten wir zurzeit an der Anbindung einer Online-Beratung durch Rechtsanwälte. Diese soll 2016 im Zuge der Weiterentwicklung unseres Portals anwalt24.de als komfortabler Zusatzservice in das SmartLaw-Angebot integriert werden. Daneben wird der Vertragsmanager mit weiteren sehr nützlichen Funktionen ausgestattet werden und selbstverständlich wird auch das Produktportfolio immer noch weiter ausgebaut.

Mit welchen 3 Sätzen wollen Sie meine Leser überzeugen Ihr Produkt auszutesten?

Schmidt: SmartLaw unterstützt Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten in Ihrem Unternehmen. Von den ersten Infos zur geeigneten Rechtsform über die abmahnsichere Webseite bis zum Arbeitsvertrag für den ersten Angestellten – bei uns finden Sie genau die Infos, Anleitungen und Dokumente, die Sie brauchen. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, haben Sie mehr Zeit für Ihr Unternehmen und Ihre Ideen.

Mit SmartLaw mehr Rechtssicherheit für Gründer – ein Interview mit Dr. Ralf-Michael Schmidt

Interview wurde geführt mit Dr. Ralf-Michael Schmidt
Dr. Ralf-Michael Schmidt ist als Leiter des Legal Publishing für die strategische Konzeptionierung und inhaltliche Ausgestaltung der Produkte verantwortlich. Der Rechtsanwalt, Bankkaufmann und Mitgründer von SmartLaw steuert mit seinem hochqualifizierten Team die sorgfältige Auswahl und Betreuung der Fachjuristen und Kanzleipartner, die mit SmartLaw zusammenarbeiten, und die damit verbundene (Weiter-)Entwicklung des SmartLaw-Portfolios.

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