Soforthilfe für Selbstständige in Corona-Zeiten

Egal, ob du ein großes oder kleines oder ein Ein-Mann-Unternehmen hast, dir wird geholfen.

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben erkannt, welche Belastung Corona für die Wirtschaft darstellt. Daher wurden Rettungspakete geschnürt.

Hilfszahlungen für kleine Betriebe und Selbstständige

Für kleine Betriebe und Selbstständige, die allein arbeiten, wurden 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese sollen unbürokratisch als Soforthilfe ausgezahlt werden. Es handelt sich dabei nicht um einen Kredit, der zurückgezahlt werden muss, sondern um Hilfszahlungen.

Die Zahlungen sollen vor allem dafür verwendet werden, die laufenden Kosten zu decken. Arbeitest du allein oder hast du bis zu 5 Beschäftigte angestellt, erhältst du einmalig 9.000 €. Hast du bis zu zehn Beschäftigte, dann bekommst du einmalig 15.000 €.

Nähere Informationen hierzu findest du auf den Seiten des BMWi.

Darüber hinaus wurde ein Insolvenzschutz beschlossen. Danach wurde die reguläre Frist von 3 Wochen für einen Insolvenzantrag ausgesetzt. Das soll verhindern, dass Unternehmen allein deshalb in die Insolvenz gehen, weil die beschlossenen Hilfszahlungen zu spät kamen.

Schnellkredite, Kurzarbeit und Steuern

Weitere Hilfen bestehen in Schnellkrediten. Diese werden von den Hausbanken vergeben. Dabei soll auf eine langwierige Prüfung verzichtet werden. Dafür trägt dann der Staat und die Kreditanstalt für Wiederaufbau das Ausfallrisiko.

Die Zinsen für die Schnellkredite liegen bei 3%. Es gibt jedoch Einschränkungen. So liegt die Höhe der Kredite bei drei Monatsumsätzen aus dem Jahre 2019. Zugleich gibt es aber auch Maximalsummen. So kann sich ein Unternehmen, dass zwischen 11 und 49 Mitarbeiter beschäftigt, maximal 500.000 € leihen. Für ein Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern liegt die Grenze bei 800.000 €.

Weiterhin dürfen die Firmen, die den Kredit beantragen, nicht bereits vor Ende 2019 in Schwierigkeiten gewissen sein. Das heißt, die Unternehmen müssen geordnete Verhältnisse in ihren Finanzen nachweisen. Dazu gehört auch ein Gewinn im Durchschnitt der letzten drei Jahre.

Für die Kurzarbeit wurde ebenfalls Hilfen beschlossen. So sanken die Hürden für das Kurarbeitergeld. So müssen jetzt nur noch 10% der Beschäftigten von der Kurzarbeit betroffen sein. Dann treten bereits die Sonderregeln in Kraft. Diese sorgen dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit sowohl die Lohn- als auch die Sozialkosten trägt. Weiterhin werden Leiharbeitnehmer in diese Regelungen mit einbegriffen.

Weitere Hilfen bezogen sich auf die Steuern. Diese erlauben es den Unternehmen, Steuern zu stunden und Vorauszahlungen zu senken oder auszusetzen. Auf Vollstreckungsmaßnahmen zur Eintreibung der Steuern wird verzichtet. Darüber hinaus gibt es keine Säumniszuschläge. Damit wird verhindert, dass die Unternehmen durch die Steuern in die Insolvenz getrieben werden.

Für alle Unternehmen, die diese Hilfe von der Bundesregierung in Anspruch nehmen wollen, gibt es eine Hotline. Diese ist unter der Nummer 030-186158000 zu erreichen. Dort kannst du alles herausfinden, was du wissen musst, inklusive, wo du welche Hilfen bekommst.

Besondere Maßnahmen für Selbstständige

Selbstständigen wird der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Dabei wird für 6 Monate die Vermögensprüfung ausgesetzt. Weiterhin werden die Leistungen sehr viel schneller ausgezahlt. Das soll es den Selbstständigen erleichtern, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Darüber hinaus soll es ihnen auch die eigene Wohnung erhalten.

Die Hilfen der Länder

Auch die Regierungen der 16 Bundesländer haben ihrerseits Rettungsmaßnahmen beschlossen. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland. Allen gemeinsam ist, dass sie damit die Hilfen des Bundes ergänzen.

Konkret sieht die Hilfe in vielen Bundesländern so aus, dass sie die Hilfszahlungen des Bundes aufstocken. Dabei zahlen sie meistens entweder noch einmal eine Summe in der gleichen Höhe aus oder legen noch mehr drauf. So bieten einige Bundesländer höhere Grenzen für größere Unternehmen.

Neben den Hilfszahlungen bieten die Länder auch Bürgschaften. Das heißt, du kannst einen Hilfskredit bei einer Bank in diesem Land bekommen. Das Land selbst bürgt dann im Falle eines Ausfalles des Kredites. Damit soll eine lange Prüfung verhindert und mehr Geldmittel zugänglich gemacht werden.

Einige Bundesländer gehen aber noch weiter. So hat Bayern einen sogenannten Bayernfonds. Dieser enthält 20 Milliarden Euro. Damit will sich der Freistaat an Unternehmen beteiligen, denen eine Insolvenz droht. Auf diese Weise bekommen sie schnell wieder die nötige Liquidität.

Für deine Region ist es ratsam, zuerst die regionale Industrie und Handelskammer anzusteuern. Diese bieten Hilfen und Informationen für die Hilfen der Länder an. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dein Unternehmen ein Mitglied ist oder nicht.

Weiterhin bieten die einzelnen Bundesländer ihre eigenen Hotlines an. Du kannst auch über die Webseiten der zuständigen Ministerien die Antragsformulare herunterladen. Es wird jedoch dazu geraten, einen Termin auszumachen, wenn du die Formulare einreichen möchtest.

Fazit

Es wird einiges getan, damit kein Unternehmen in Insolvenz gehen muss und keine Arbeitsplätze verloren gehen. Dabei wird auch kleineren Betrieben und Solo-Selbstständigen tüchtig unter die Arme gegriffen. Das gilt vor allem, weil die Hilfen durch den Bund und die Länder nebeneinander ausgezahlt werden.

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1 Kommentar

  1. Es wird wirklich viel getan aktuell, das ist sehr positiv zu hören. Die Corona-Soforthilfe der Länder wurde ja auch sehr unbürokratisch ausgeschüttet, von dem was man hört.

    Dass das BMWI bzw. die BAFA auch nochmal bis zu 4.000€ Beratungskosten für Unternehmen in der Krise zu 100% fördert, ist auch eine sehr gute Nachricht: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200403-bis-zu-4000-euro-beratungskosten-ohne-eigenanteil-fuer-kmu-und-freiberufler-in-der-corona-krise.html

    Da bleibt wirklich zu hoffen, dass die Beträge und die anderen Maßnahmen helfen und so wenig wie möglich Unternehmen an der Krise insolvent gehen.

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