Tipps für die Steuererklärung von Existenzgründern

Existenzgründer sollten auf jeden Fall die steuerlichen Vorteile ausnützen und sich nicht nur auf neue Kunden und Aufträge konzentrieren. Steuerliche Aspekte müssen schon von Anfang an im Auge behalten werden, egal ob man sich selbst darum kümmern will, oder die steuerlichen Pflichten in professionelle Hände übergibt.

Auf jeden Fall ist es unerlässlich, eine gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden. Dadurch wird auch die notwendige Meldepflicht für die zuständigen Behörden erfüllt. In der Regel erhält man vom Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen, der für die Betriebseröffnung ausgefüllt werden muss.

Was beinhaltet der Fragebogen vom Finanzamt?

Im Prinzip handelt es sich bei dem durch die Post verschickten Fragebogen um eine steuerliche Erfassung. Das Finanzamt möchte also wissen, wer der Betriebsinhaber ist, welcher Rechtsform für das zukünftige Unternehmen zuständig ist, sowie natürlich auch die genau definierten Informationen über die eigentlichen Tätigkeiten. Damit die Einkommenssteuervorauszahlung getätigt werden kann, sind auch die jeweiligen Angaben in Bezug auf die Einkunftsformen, sowie auf die mögliche Gewinnerwartung erforderlich. Wichtig ist allerdings auch, dass man Vorauszahlungen oder in Zukunft notwendige Nachzahlungen durch möglichst konkrete Angaben vermeidet.

Wie geht man mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung vor?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss im Prinzip von den Existenzgründern selbst berechnet werden. Abzugeben ist sie glücklicherweise nur auf dem elektronischen und deshalb auch zeitsparenden Weg. Für das erste Jahr, was eine Neugründung angeht und auch für das Folgejahr, besteht laut dem Finanzamt, eine monatlich festgesetzte Abgabeverpflichtung. Was den Voranmeldungszeitraum zu einem späteren Zeitpunkt betrifft, so richtet sich dieser in der Regel nach den jeweiligen Umsatzsteuerverpflichtungen vom vorherigem Jahr.

Was die Dauerfristverlängerungen angeht, so sollte man unbedingt auf ordnungsgemäße Rechnungen achten, um die Vorsteuer nicht unnötig im Voraus zu verlieren. Auch können hohe Vorsteuerzahlungen in der Regel erst viel später ausbezahlt werden.

Ein wichtiger Faktor ist übrigens auch der voraussichtliche jährliche Umsatz. Wenn dieser unter 17.500 Euro liegt, dann wird bei der sogenannten Regelung für Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuer erhoben.

Was hat es mit der Kleinunternehmer-Regelung auf sich?

Die Kleinunternehmer-Regelung bezieht sich auf Unternehmen, die generell in der Praxis auch  nur sehr geringe Umsätze verbuchen. Der vorangegangene Jahresbetrag liegt also unter den vorgeschriebenen 17.500 Euro. Auch ist es unerlässlich, dass im laufenden Jahr der Umsatz noch unter einem Betrag von 50.000 Euro liegt. Beide Voraussetzungen müssen für die Kleinunternehmer-Regelung gegeben sein. Der Vorteil von dieser Regelung liegt vorwiegend auf der Umsatzsteuer, die in diesem Fall also auch überhaupt nicht angebracht ist.

Was gibt es sonst noch an steuerlichen Vorteilen für Existenzgründer?

Es liegt auf der Hand, dass Existenzgründer vorwiegend knapp bei der Kasse sind, da im Prinzip jeder noch so geringe Verdienst für den Lebensunterhalt vorgesehen ist. Die Einnahmen sind meistens nur sehr gering und das notwendige Marketing verschlingt in den meisten Fällen sogar das nicht vorhandene Unternehmenskapital. Bis das Unternehmen endlich aus den schwarzen Zahlen kommt, kann also leider auch noch sehr viel Zeit vergehen.  Unternehmensgründer haben deshalb auch absolut nichts zu verschenken, da sie um das reine Überleben kämpfen müssen. Steuervorteile müssen deshalb unbedingt ausgenützt werden, um im Geschäftsleben auch wirklich Erfolg zu  haben.

Welche Steuervorteile gibt es speziell für Gründer?

Es gibt zahlreiche Steuervorteile, die man als Gründer ausnützen sollte. Dazu zählen beispielsweise das Absetzen von der gesamten Betriebsausstattung. Das bedeutet, dass man im Prinzip so gut wie alle Gegenstände (und für das Unternehmen benötigte Material), von der Steuer absetzen kann. Klar, dass größere Unternehmensinvestitionen in dieser Hinsicht auch mit einer minimierten Steuerschuld rechnen können.

Auch durch den Einkauf von Büromaterial, wie beispielsweise Tinte für den Drucker oder einfach nur das notwendige Papier zum Drucken, lässt sich in steuerlicher Hinsicht noch Geld sparen. Nicht nur die Möbel drücken die vorhandene Steuerlast, sondern auch das notwendige Arbeitsmaterial.

Wie sieht es mit den Mitarbeitern bei der Existenzgründung aus?

Der eindeutige Vorteil, wenn es um Mitarbeiter in der Existenzgründung angeht, liegt bei der Einstellung von Freunden  und natürlich auch bei den Familienmitgliedern. Die notwendigen Arbeitsverträge was Angehörige betrifft, sollten wenn möglich schon bei der Geschäftseröffnung eingereicht werden. Wer erst einmal in dieser Beziehung eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen möchte, sollte sich allerdings bewusst sein, dass diese Info dann auch gebührenpflichtig sein wird. Wer seinen eigenen Familienangehörigen bei einem Arbeitsvertrag ein gutes Gehalt anbietet, kann dadurch noch zusätzlich an Steuern sparen. Wichtige Verträge, nicht nur was das Personal angeht, sondern auch Mietverträge oder gegebenenfalls auch Darlehensverträge, sind ebenfalls erst einmal beim Finanzamt mit der Bitte um eine rechtliche Beurteilung einzureichen.

Auch kleine Summen geringwertiger Wirtschaftsgütern führen zu einer Steuerersparnis

Es muss sich bei einer Unternehmensgründung nicht unbedingt um teure Anschaffungen für die Steuerersparnis handeln. Auch einfache und gebrauchte Computer beispielsweise kann man hervorragend von der Steuer absetzen. Die anfallenden Kosten müssen aber unter 410 Euro liegen. Geringwertige Wirtschaftsgüter in dieser Preislage, können also durchaus im Anschaffungsjahr komplett abgesetzt werden. Dadurch wird die Steuerschuld auch in der Gründungsphase mehr als deutlich verringert. Komplizierte oder aufwendige Abschreibungen sind also in diesem Fall (auch über mehrere Jahre hinweg), absolut unnötig.

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1 Kommentar

  1. Hallo,

    ein wirklich schöner Beitrag und eine informative Zusammenfassung zum Thema Steuererklärung für Gründer! Als kleine Ergänzung und weiterführende Lektüre: Wir von Debitoor haben ein kostenloses Ebook „In 10 Schritten zu deiner Steuererklärung“ veröffentlicht: https://debitoor.de/blog/10-schritten-zu-deiner-steuererklaerung-dein-debitoor-guide Darin gibt die selbstständige Texterin Helge von Giese eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung der Steuererklärung. Vielleicht ist das ja für den einen oder anderen von euch interessant? 🙂

    Vg Andrea

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