Arbeitssicherheit auch bei Existenzgründung wichtig

Auch bei Firmengründungen und Start-Ups sollte das Thema Arbeitssicherheit nicht vernachlässigt werden. Denn insbesondere bei kleinen Unternehmen kann der Ausfall eines Mitarbeiters gravierende Auswirkungen auf das tägliche Geschäft haben.

Doch was ist Arbeitssicherheit?

Die Arbeitssicherheit ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzgesetztes zur Unfallverhütung und arbeitsbedingten Gefahren für die Gesundheit. Arbeitgeber sind durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eventuelle Gefahren am Arbeitsplatz wie z.B. beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, Maschinen oder auch durch belästigenden Lärm zu beurteilen und diesbezüglich notwendige Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer auf eigene Kosten zu gewährleisten. Aber auch im Büro muss Arbeitssicherheit gewährleistet sein. Oftmals sind es ganz banale Sachen, die zu einem Unfall führen können. Unfälle bei rutschigen Böden oder Hindernissen oder beim Umgang mit Elektrogeräten sind keine Seltenheit. Aus diesem Grund müssen regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter stattfinden, um auf Gefahren aufmerksam zu machen. Sie gehören zu den Pflichten von jedem Arbeitgeber. Die Gefährdungsbeurteilung spielt beim betrieblichen Arbeitsschutz eine sehr wichtige Rolle, um mit gesunden Mitarbeitern auch wirklich gute wirtschaftliche Erfolge verbuchen zu können.

Was beinhaltet Arbeitssicherheit?

Zur Arbeitssicherheit gehören ein medizinischer, sozialer, technischer Arbeitsschutz, sowie der Erhalt und gegebenenfalls auch die Förderung oder Wiederherstellung der Gesundheit. Sie sind die Grundvoraussetzungen was die Beschäftigungsfähigkeit in Unternehmen aller Tätigkeitsbereiche angeht. Der soziale Arbeitsschutz bezieht sich hauptsächlich auf Jugend- und Mutterarbeitsschutz, sowie auf geregelte Arbeitszeiten und den Kündigungsschutz. Beim medizinischen Arbeitsschutz arbeiten Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Betriebsärzte und Sicherheitsfachleute in der Regel zusammen, um Berufskrankheiten und Unfälle zu analysieren. Was den technischen Arbeitsschutz angeht, so gehören hierzu die Anlagen- und Produktsicherheit beispielsweise beim Umgang mit gefährlichen oder chemischen Stoffen. Allerdings ist das Einhalten vom Arbeitsschutz nicht nur mit Pflichten für den Arbeitgeber verbunden, sondern auch die Arbeitnehmer sind durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet für Sicherheit bei der Arbeit zu sorgen, sowie die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und Geräte bestimmungsgemäß einzusetzen.

Auch psychische Belastungen sollten berücksichtigt werden

Vor allem ständig neue Aufgaben, schnellere Abläufe und Zeitdruck verändern nicht nur das berufliche Umfeld, sondern wirken sich auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Zu physischen Belastungen gehören nicht nur schwere körperliche Arbeiten, sondern auch eine schlechte Körperhaltung am Schreibtisch. Psychische Belastungen entstehen durch Überforderungen am Arbeitsplatz, durch zu lange Arbeitszeiten und auch durch Mobbing. Insbesondere in der Gründungsphase von Unternehmen kommt es oft vor, dass man seine Leistungsgrenzen überschreitet und der Überforderung nicht lange standhalten kann. Denn vor allem Stress kann eine wichtige Folgeerscheinung von falscher Belastung am Arbeitsplatz sein, die zur Ermüdung und zu üblen Krankheiten führen kann. Laut offiziellen Statistiken stiegen bei Männern in den letzten zehn Jahren die psychomentalen Belastungen auf über 80 % an. Sie nehmen den vierten Platz als Grund für fehlende Arbeitstage ein, weshalb das Bundesarbeitsministerium sich jetzt intensiver mit der Vorbeugung von psychischen Störungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge beschäftigt. Man geht bei den psychomentalen Belastungen von der Arbeitsumgebung und den Arbeitsprozessen aus, da die Tätigkeit die Entwicklung der Mitarbeiter fördern und nicht schädigen soll. Die Arbeitsgestaltung muss also die psychischen und auch die körperlichen Bedingungen der Mitarbeiter auf jeden Fall berücksichtigen. Denn Kranke Mitarbeiter kosten den Unternehmen aller Branchen viel Geld, in den schlimmsten Fällen kann es sogar zu Imageverlust kommen. Arbeitssicherheit ist deshalb auch für Arbeitgeber in der Gründungsphase ein sehr wichtiges Thema.

Die Größe des Betriebs spielt dabei eine wichtige Rolle

Die Anzahl der Mitarbeiter spielt für die genauen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes eine sehr wichtige Rolle, da Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten in der Regel nur auf externe Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte angewiesen sind. Bei über 10 Mitarbeitern allerdings bestehen weitere Verpflichtungen wie die Gefährdungsbeurteilung und die konkreten Maßnahmen was den Arbeitsschutz anbetrifft. Die Gewerbeaufsicht bestimmt je nach Branche weiterführende Verpflichtungen schon nach den ersten Überprüfungen. In der Regelbetreuung müssen bei über 10 Mitarbeitern mindestens ein Betriebsarzt sowie eine Fachkraft in Sicherheit bestellt werden. Welche Kompetenzen und Aufgaben diese Fachleute haben müssen, wird in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und im Arbeitsschutzgesetz genau festgelegt. Wichtig ist auch der Ersthelfer, der bereits schon ab dem 2. Angestellten vorhanden sein muss. Arbeitgeber sind verpflichtet Unfälle am Arbeitsplatz, bei Betriebsausflügen oder sportlichen Tätigkeiten zu melden, wenn der Mitarbeiter mindestens drei Tage ausfällt. Nach der Erstversorgung geht es in solchen Fällen um die Klärung der gesetzlichen Unfallversicherung und den entsprechenden Leistungen vom Versicherungsschutz.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in einer 40-seitigen Broschüre der gesetzlichen Unfallversicherung VBG, die speziell für Existenzgründer herausgegeben wurde. Sie informiert über Arbeitssicherheit im Büro und erteilt viele Tipps und Check-Listen für Start-Ups, um Unfällen vorzubeugen.

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