7 Steuertipps (nicht nur) für Startups

Vor allem Startups brauchen ausreichende Liquidität im Unternehmen zum Betrieb und vor allem zum Wachstum. Aber auch etablierte Unternehmen haben oft sinnvollere Verwendung für Ihre Gewinne als diese zu versteuern, denn das Wachstum eines Unternehmens will finanziert werden. Das Finanzamt lässt Unternehme(r)n oft mehr Spielraum die Steuerzahlung zu gestalten als Privatpersonen. Hier wollen wir Euch aufzeigen, welche legalen Steuerspartricks es gibt und wie man sie am besten einsetzt.

Als Unternehmer hast Du ständig Ausgaben, mit denen Du letztendlich mehr Umsatz und damit mehr Gewinn erzielen willst. Sobald deine Umsätze und Gewinne wachsen, erhöhen sich in der Regel auch die Ausgaben. Die Steuergesetzte sind sehr komplex und daher lohnt es sich immer, die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten zu kennen und sich damit auseinanderzusetzten, denn so kann am Ende mehr vom Gewinn übrigbleiben, um diesen weiter in das Wachstum zu investieren.

Dienstwagen / KFZ

Das wohl bekannteste Steuersparmitten ist der Dienstwagen. Ein betrieblich genutztes KFZ kann nämlich zusammen mit den Fahrzeugnebenkosten, wie Kraftstoff, Versicherungen, sogar die Autowäsche, von der Steuer abgesetzt werden. Wenn das Auto parallel noch privat genutzt wird, muss der Privatanteil herausgerechnet werden. Hier gibt es mittlerweile sogar Fahrtenbuchstecker, die das vollautomatisch machen.

Abschreibungen

Jeder Vermögenswert, der für das Unternehmen angeschafft wird, wird abgeschrieben. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten über die Lebensdauer des Vermögenswertes verteilt werden, und dieser Wert wird von Jahr zu Jahr als Steuerabzugsfähige Ausgabe von der Steuer abgesetzt. Es kann sich also lohnen, Anschaffungen in die Jahre zu verschieben, in denen der Gewinn höher ausfällt, um so die Steuerlast zu senken. Daher ist eine geplante Steuerung von (größeren) Anschaffungen (= Investition) eine der Hauptaufgaben eines Unternehmers.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Bei Anschaffungen mit einem Wert von bis zu 800 Euro kann die Abschreibung sogar direkt und in voller Höhe im selben Jahr erfolgen. Es kann sich also bei Vermögenswerten in diesem Preisbereich lohnen, Preise zu vergleichen, oder auf unter 800 Euro zu verhandeln, da der Steuereffekt dann im selben Jahr erfolgt. Planst Du etwa die Anschaffung eines neuen Smartphones, kann der Unterschied zwischen zwei Speichervarianten einen nicht zu vernachlässigbaren Steuereffekt ausmachen.

Dauerfristverlängerung

Die Umsatzsteuererklärung muss je nach Umsatz monatlich oder quartalsweise abgegeben werden, spätestens am 10. nach dem Stichtag. Damit wird auch die Umsatzsteuer fällig. Oft hast Du bis dahin aber die Zahlung Deines Kunden noch gar nicht erhalten und musst somit in Vorkasse gehen. Nicht selten schaltet dem jungen Unternehmen das Licht aus. Mit der Dauerfristverlängerung verschaffst Du Dir etwas mehr Spielraum, da Du einen Monat mehr Zeit hast. Das gibt einen kleinen Liquiditätspuffer.

Investitionsabzugsbetrag

Kleine Unternehmen können für geplante Investitionen 40% der vorhergesehenen Kosten vom Gewinn abziehen. Die Investition muss denn innerhalb von 3 Jahren erfolgen. Wurde die Investition jedoch nicht getätigt, muss die Steuerersparnis nachgezahlt werden.

Antrag auf Ist-Versteuerung

In der Regel ist jedes Unternehmen verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, sobald die Rechnung gestellt wurde. Unabhängig davon, ob die Rechnung bereits beglichen wurde. Je nach Umsatz kann dies kräftig an die Liquiditätsreserven gehen und bei säumigen Kunden bzw. langen Zahlungszielen ist die Liquidität für einige Wochen gebunden. Hier kann sich der Antrag beim Finanzamt für die sogenannte Ist Versteuerung lohnen. Wird Dein Unternehmen Ist versteuert, verschafft Dir das einen weiteren Liquiditätsvorteil, da hier die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abgeführt werden muss.

Kleinunternehmerregelung

Du kannst Dich von der Pflicht Umsatzsteuer zu erheben auch befreien lassen. Hier musst Du beim Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beantragen und musst in Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer ausweisen. Das Ziel dieser Regelung ist es, Unternehmern mit kleinem Umsatz das Leben leichter zu machen. Es müssen dafür jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden und die wichtigste ist, dass Du im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht hast, und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.

Fazit

Steuergesetze und vor allem die Grenzwerde ändern sich laufend, so ist z.B. die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter erst vor wenigen Jahren schlagartig von 410 auf 800 Euro angehoben worden. Daher ist es für Unternehmer unerlässlich sich in Steuerthemen ständig aktuell zu halten, um so von Jahr zu Jahr die beste Strategie für sein Unternehmen zu wählen. Das Finanzamt gibt Unternehmen viele Möglichkeiten Investitionen ins eigene Unternehmen steuerlich zu begünstigen und diese sollte man bestmöglich für sich nutzen, um das Unternehmenswachstum zu fördern. Diese 7 Tipps sind nur die spitze des Eisberges und ersetzten selbstverständlich nicht die Beratung durch einen Steuerberater, sollen aber schon mal eine kleine Orientierung geben, denn die Gründung und Leitung eines Unternehmens hat selbstverständlich noch viel mehr Herausforderungen als nur die steuerlichen Aspekte.

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